ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE MICROSOFT WINDOWS SERVER 2003 STANDARD EDITION MICROSOFT WINDOWS SERVER 2003 ENTERPRISE EDITION BITTE LESEN SIE DIESEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ("EULA") SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE DIE DIESEM EULA BEILIEGENDE SOFTWARE ("SOFTWARE") INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES EULAS EINVERSTANDEN. FALLS SIE SICH NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT UND GEBEN SIE SIE GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCK, VON DER SIE SIE ERHALTEN HABEN. DIESE SOFTWARE ÜBERTRÄGT OHNE IHRE ZUSTIMMUNG KEINE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN VON IHREM SERVER AN COMPUTERSYSTEME VON MICROSOFT. 1. ALLGEMEINES. Dieses EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und Microsoft Corporation ("Microsoft"). Die Software, die Computersoftware (einschließlich Dokumentation im "Online"- und elektronischen Format) sowie jegliche dazugehörige Medien und gedruckte Materialien umfasst, unterliegt diesem EULA. Dieses EULA gilt für Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten und Komponenten internetbasierter Dienste der Software, die Microsoft Ihnen möglicherweise bereitstellt oder verfügbar macht, es sei denn, Microsoft stellt zusammen mit dem Update, der Ergänzung, der Add- On-Komponente oder der Komponente internetbasierter Dienste andere Bestimmungen zur Verfügung. Microsoft behält sich das Recht vor, jegliche internetbasierten Dienste einzustellen, die Ihnen bereitgestellt oder durch die Verwendung der Software verfügbar gemacht werden. Dieses EULA regelt außerdem alle Produktsupportleistungen in Bezug auf die Software, außer wie möglicherweise in einem anderen Vertrag zwischen Ihnen und Microsoft enthalten. Der Software liegt möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu diesem EULA bei. Die Software enthält möglicherweise Folgendes: * "Serversoftware" stellt Dienste oder Funktionalität auf Ihrem Server bereit (Ihre Computer, die die Serversoftware ausführen können, sind "Server"); und * "Gerätesoftware" ermöglicht einem einzigen PC, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal, einem einzigen Handheld- Computer, einem einzigen Pager, einem einzigen Telefon, einem einzigen persönlichen digitalen Assistenten (PDA) oder einem sonstigen elektronischen Gerät ("Gerät") den Zugriff auf die Serversoftware oder die Verwendung der Serversoftware. 2. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte: a. Installation, Serversoftware. Sie sind berechtigt, nur eine Kopie der Serversoftware auf einem einzigen Server zu installieren, auch wenn die Software mehrere Kopien der Serversoftware (z.B. 32-Bit- und 64-Bit-Version) enthält. Auf der 32-Bit- und 64-Bit-Version unterstützte Features, einschließlich einiger in diesem EULA erwähnter Features, sind ggf. nicht in beiden Versionen identisch und/oder verfügbar. Eine Liste der spezifischen Features in der jeweiligen Version erhalten Sie in der Produktdokumentation. Getrennte Komponenten der Serversoftware dürfen nicht auf mehr als einem Server verwendet werden. Eine zusätzliche Lizenz ist erforderlich, wenn Sie eine weitere Kopie der Serversoftware auf demselben Server installieren (gleich ob in einer gesonderten Partition, unter Verwendung von Serveremulationssoftware oder anderweitig), oder um eine weitere Kopie der Serversoftware auf einem anderen Server zu installieren oder auszuführen (z.B. ein Server, der als Sicherungs- oder Ausweichunterstützung verwendet wird). b. Prozessorrechte. Sie dürfen Microsoft Windows Server 2003 Standard Edition zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit bis zu vier CPUs des Servers oder Microsoft Windows Server 2003 Enterprise Edition zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit bis zu acht CPUs des Servers verwenden. c. Installation, Gerätesoftware. Sie dürfen die Gerätesoftware nur zum Zugriff auf die Serversoftware oder zur Verwendung der Serversoftware auf einem beliebigen Gerät installieren und verwenden. d. Obligatorische Aktivierung. Zur Verringerung von Softwarepiraterie verlangt Microsoft, dass 32-Bit-Versionen der Serversoftware aktiviert werden. Microsoft erfasst während des Aktivierungsvorgangs keine persönlichen Informationen von Ihrem Server oder einem Gerät ohne Ihre Zustimmung. Die Aktivierung Ihrer Kopie der Software auf die während ihrer Setupsequenz beschriebene Art und Weise ist erforderlich; anderenfalls sind die unter diesem EULA gewährten Lizenzrechte auf die ersten dreißig (30) Tage nach Ihrer ersten Installation der Software beschränkt. Sie können die Software über Internet oder Telefon aktivieren. Außerdem müssen Sie die Software möglicherweise reaktivieren, falls Sie Ihre Computerhardware oder die Software verändern. Falls Sie sich für die Aktivierung über das Internet entscheiden, wird die Software zur Durchführung eines Authentifizierungsvorgangs über das Internet Kontakt mit Computersystemen von Microsoft aufnehmen, um zu bestätigen, dass Sie eine lizenzierte Kopie der Software haben. Sie erklären sich damit einverstanden, der Software die Durchführung dieses Authentifizierungsvorgangs zu gestatten. Wenn Sie eine nicht lizenzierte Kopie der Software haben, sind Sie nicht berechtigt, die Software oder zukünftige Softwareupdates zu installieren. Weitere Informationen zur Aktivierung sind online auf der Microsoft- Supportsite verfügbar. 3. CLIENTZUGRIFFSLIZENZEN ("CALs"). Das Softwarelizenzmodell umfasst eine Betriebssystemlizenz und ergänzende CALs, sodass die Gesamtkosten für die Software dem Verwendungsumfang entsprechen. Es sind verschiedene CAL-Typen und Lizenzierungsmodi verfügbar, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. a. Voraussetzungen für die Clientzugriffslizenz für Windows Server 2003 ("Windows-CAL"). Zusätzlich zur Lizenz für die Serversoftware müssen Sie eine Windows-CAL für jede Einzelperson ("Benutzer") oder jedes Gerät erwerben, die bzw. das auf die Serversoftware zugreift oder diese verwendet, ob direkt oder über einen Multiplexingdienst (weiter unten definiert). Eine Windows-CAL ist beispielsweise für jeden Benutzer oder jedes Gerät erforderlich, der bzw. das einen der folgenden Dienste der Serversoftware verwendet: * Authentifizierungsdienste (wenn zwischen der Serversoftware und einem Benutzer oder Gerät Benutzer- oder Anwendungsanmeldeinformationen ausgetauscht werden), * Dateidienste (Zugreifen auf oder Verwalten von Dateien oder Laufwerksspeicher), * Druckdienste (Drucken auf einem von der Serversoftware verwalteten Drucker) oder * Remotezugriffsdienste (Zugreifen auf den Server von einem entfernten Ort durch eine Kommunikationsverbindung, einschließlich eines virtuellen privaten Netzwerks.) Sie müssen jedoch keine Windows-CAL für einen Benutzer oder ein Gerät erwerben, der bzw. das auf die Serversoftware lediglich über das Internet zugreift und nicht authentifiziert oder auf andere Weise von der Serversoftware oder einem Multiplexingdienst individuell erkannt wird (beispielsweise bei anonymem Zugriff auf eine öffentliche Website). Ein "Multiplexingdienst" ist eine Softwareanwendung oder ein Dienst, die bzw. der auf Anforderung oder im Namen eines Benutzers oder eines Geräts auf die Serversoftware zugreift oder diese verwendet. Darüber hinaus müssen Sie keine Windows-CAL für einen Benutzer oder ein Gerät erwerben, der/das über eine gültige CAL für Small Business Server (SBS) 2003 verfügt, auf Serversoftware zugreift, die nicht als Domänencontroller fungiert, und sich innerhalb derselben Small Business Server-Domäne befindet. b. Typen von Windows-CALs. Ihnen stehen zwei verschiedene Typen von Windows-CALs zur Verfügung: "für Geräte" und "für Benutzer". Jede Windows-CAL für Geräte gestattet einem Gerät (das von einem beliebigen Benutzer verwendet wird), auf die Serversoftware zuzugreifen oder diese zu verwenden. Jede Windows-CAL für Benutzer gestattet einem Benutzer (der ein beliebiges Gerät verwendet), auf die Serversoftware zuzugreifen oder diese zu verwenden. Sie sind berechtigt, eine Mischung aus Windows-CALs für Geräte und Windows-CALs für Benutzer gleichzeitig mit der Serversoftware zu verwenden. c. Lizenzierungsmodi von Windows-CALs. Sie sind nach Ihrer Wahl berechtigt, Windows-CALs mit der Serversoftware entweder im "Pro- Gerät- oder Pro-Benutzer-" oder im "Pro-Server"-Modus zu verwenden. (i) Im Pro-Gerät- oder Pro-Benutzer-Modus ist eine gesonderte Windows-CAL für jedes Gerät oder jeden Benutzer erforderlich, das bzw. der auf die Serversoftware auf einem Ihrer Server zugreift oder diese verwendet. Sollten Sie sich für den Pro-Gerät- oder Pro- Benutzer-Modus entscheiden, ist die Wahl endgültig. In diesem Modus sind Sie berechtigt, eine Windows-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder von einem Benutzer einem anderen Benutzer neu zuzuweisen, vorausgesetzt, die Neuzuweisung erfolgt entweder (A) dauerhaft von jenem Gerät oder Benutzer an ein anderes Gerät bzw. einen anderen Benutzer oder (B) vorübergehend, um die Verwendung der Windows-CAL durch ein entleihendes Gerät zu ermöglichen, während ein dauerhaftes Gerät außer Betrieb ist, oder um die Verwendung der Windows-CAL durch eine Aushilfskraft abzudecken, während ein festangestellter Arbeitnehmer abwesend ist. (ii) Im Pro-Server-Modus entspricht die maximale Anzahl der Geräte und Benutzer, die gleichzeitig auf die auf einem bestimmten Server installierte Serversoftware zugreifen oder diese verwenden dürfen, der Anzahl der Windows-CALs (beliebigen Typs), die Sie erwerben und zur ausschließlichen Verwendung mit diesem Server bestimmen. Sie haben das einmalige Recht, Ihre Verwendung der Serversoftware vom Pro-Server-Modus in den Pro-Gerät- oder Pro-Benutzer-Modus zu ändern. Falls Sie dieses Recht ausüben, sind Sie berechtigt, die gleiche Anzahl von Windows-CALs, die Sie zur Verwendung im Pro- Server-Modus erworben haben, stattdessen im Pro-Gerät- oder Pro- Benutzer-Modus anzuwenden. d. Voraussetzungen für die Terminalserver-Clientzugriffslizenz ("TS- CAL"). Falls Sie eine Windows-Sitzung durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich zu einer Windows-CAL eine TS-CAL für jeden Benutzer oder jedes Gerät erwerben. Eine "Windows-Sitzung" bedeutet eine Sitzung, während der Serversoftware eine grafische Benutzeroberfläche auf einem Gerät hostet (gleich ob über die TS- Komponente der Serversoftware oder über andere Technologie). e. Typen von TS-CALs; Lizenzierungsmodi von TS-CALs. Ähnlich wie bei Windows-CALs stehen Ihnen zwei verschiedene TS-CALs zur Verfügung: "für Geräte" und "für Benutzer". Jede TS-CAL für Geräte gestattet einem Gerät (das von einem beliebigen Benutzer verwendet wird), Windows-Sitzungen auf einem Ihrer Server durchzuführen. Jede TS-CAL für Benutzer gestattet einem Benutzer (der ein beliebiges Gerät verwendet), Windows-Sitzungen auf einem Ihrer Server durchzuführen. Sie sind berechtigt, eine Mischung aus TS- CALs für Geräte und TS-CALs für Benutzer gleichzeitig mit der Serversoftware zu verwenden. (i) Im Pro-Gerät- oder Pro-Benutzer-Modus ist eine gesonderte TS- CAL für jedes Gerät oder jeden Benutzer erforderlich, das bzw. der auf die Serversoftware auf einem Ihrer Server zugreift oder diese verwendet. Sie sind berechtigt, eine TS-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder von einem Benutzer einem anderen Benutzer neu zuzuweisen, vorausgesetzt, die Neuzuweisung erfolgt entweder (A) dauerhaft von jenem Gerät oder Benutzer an ein anderes Gerät bzw. einen anderen Benutzer oder (B) vorübergehend, um die Verwendung der TS-CAL durch ein entleihendes Gerät zu ermöglichen, während ein dauerhaftes Gerät außer Betrieb ist, oder um die Verwendung der TS-CAL durch eine Aushilfskraft abzudecken, während ein festangestellter Arbeitnehmer abwesend ist. (ii) Windows-Sitzungen sind im Pro-Server-Modus nicht gestattet. f. Windows Server-Premiumdienste. Microsoft wird später möglicherweise neue Softwarefunktionalität ("Premiumdienste") erstellen, die Sie möglicherweise mit dieser Version der Software verwenden möchten. Um Ihnen diese Premiumdienste zur Verwendung mit dieser Version der Software verfügbar zu machen, stellt Microsoft sie möglicherweise unter zusätzlichen Lizenzbestimmungen bereit und verlangt möglicherweise zusätzliche Zugriffslizenzgebühren, damit Sie sie auf Wunsch installieren und verwenden können. g. Zusätzliche Voraussetzungen für die CAL. (i) Einziger Lizenznehmer. Windows-CALs, TS-CALs und jegliche zukünftigen Premiumdienste-CALs, die Sie erwerben, dürfen nicht in Verbindung mit Serversoftware verwendet werden, die nicht an Sie lizenziert wurde. (ii) Versionsübereinstimmung. Jede erforderliche CAL muss Version Windows Server 2003 oder eine spätere Version sein. (iii) Administration. Bis zu zwei Benutzer oder Geräte dürfen ausschließlich zur Administration der Serversoftware gleichzeitig auf die Serversoftware zugreifen oder diese verwenden, ohne dass CALs erworben werden müssen. Sie benötigen keine TS-CAL, wenn Sie einen Anschluss mit der einzigen Konsolensitzung herstellen oder diese spiegeln. Die "Konsolensitzung" ist die Windows-Sitzung, die über die ausgewiesene primäre Tastatur und das ausgewiesene primäre Anzeigegerät (oder ähnliche Peripheriegeräte) durchgeführt wird. 4. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN a. Sonstige Lizenzen. Für Ihre Verwendung von Softwareanwendungen, die auf dem Server installiert sind, auf die über den Server zugegriffen werden kann oder die die Funktionalität zur Anwendungsfreigabe bereitstellen, sind möglicherweise zusätzliche Lizenzen erforderlich. Ziehen Sie dazu bitte den Lizenzvertrag zu Rate, der dieser Software beiliegt. b. Datenspeicherkomponenten. Die 32-Bit-Versionen der Software enthalten Komponenten, die die Datenspeichertechnologie verwenden, die als Microsoft SQL Server Desktop Engine ("MSDE") bekannt ist. Alle Kopien und Einheiten von MSDE, die in diesen Software- Komponenten enthalten sind oder von diesen installiert werden, dürfen nur von diesen Software-Komponenten verwendet werden und sie darf für keinen anderen Zweck verwendet werden. Beispielsweise dürfen Anwendungen nicht unter der Software erstellt oder ausgeführt werden, wenn sie auf die Dienste oder Funktionalität einer anderen Kopie oder Einheit von MSDE, die in diesen Softwarekomponenten enthalten ist oder von diesen installiert wurde, zugreifen oder diese verwenden. Zusätzlich dürfen jegliche MSDE- Netzwerkbibliothek-Dateien, die zum Zeitpunkt Ihrer ersten Installation der Software deaktiviert werden, nicht reaktiviert werden. c. Automatische internetbasierte Dienste. Die nachfolgend beschriebenen Features der Software sind standardmäßig für das automatische Herstellen einer Verbindung über das Internet mit Computersystemen von Microsoft aktiviert, ohne gesonderte Benachrichtigung an Sie. Sie stimmen dem Betrieb dieser Features zu, es sei denn, Sie entscheiden sich dafür, diese abzuschalten oder gar nicht zu verwenden. Microsoft ruft über diese Features keine persönlichen Informationen ab. Weitere Informationen über diese Features finden Sie in Ihrer Dokumentation zur Serversoftware oder auf der Website über Microsoft Online Support. (i) Windows Update-Features. Wenn Sie ein Gerät an Ihren Server anschließen und der korrekte Gerätetreiber nicht auf Ihrem Server verfügbar ist, dann versuchen Windows Update-Features auf Ihrem Server (einschließlich Geräte-Manager und dem Plug-&-Play-CDM- Modul) unter der Standardkonfiguration der Software automatisch, auf Computersystemen von Microsoft über das Internet den korrekten Gerätetreiber zu ermitteln. Durch die automatische Durchführung dieser Überprüfung bringt die Plug & Play-Installation neuer Hardware einbesseres Ergebnis für Kunden. Sie können das Feature zur automatischen Treiberüberprüfung von Windows Update abschalten. (ii) Webinhalt-Features. Wenn Sie mit dem Internet verbunden sind, sind mehrere Features der Software unter der Standardkonfiguration der Software standardmäßig aktiviert, um Inhalt von Computersystemen von Microsoft abzurufen und Ihnen anzuzeigen. Wenn Sie ein solches Feature aktivieren, verwendet es Standardinternetprotokolle, die den Typ des Betriebssystems und des Browsers sowie den Sprachcode Ihres Servers an das Computersystem von Microsoft übermitteln, damit der Inhalt auf Ihrem Server richtig angezeigt werden kann. Diese Features arbeiten nur, wenn Sie sie aktivieren, und Sie können entscheiden, sie abzuschalten oder gar nicht zu verwenden. Beispiele für diese Features sind etwa der Windows-Katalog, der Such-Assistent sowie die Funktionen Wichtige Themen und Suchen des Hilfe- und Supportcenters. (iii) Digitale Zertifikate. Die Verwendung von Zertifikaten, die auf dem X.509-Standard basieren, stellt ein wichtiges Sicherheitsfeature der Software dar. Bestimmte Funktionen der X.509-Implementierung (beispielsweise Zertifikatsperrüberprüfung und Pfaderstellung für Zertifikate) stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen her, die Microsoft und anderen digitalen Zertifizierungsstellen gehören, um die Gültigkeit von digitalen Zertifikaten zu überprüfen, die Sie während bestimmter internetbasierter Betriebsvorgänge (z. B. mit SSL oder IPsec gesicherte Kommunikation, mit S/MIME gesicherte Mail sowie Smartcardauthentifizierung) von Dritten empfangen. Gemäß dem X.509-Standard ruft die Software automatisch Benutzerzertifikate und Zertifikatsperrlisten ab, wenn Sie versuchen, auf durch Zertifikate geschützten Inhalt zuzugreifen. Zusätzlich aktualisiert das Feature Aktualisierung von Stammzertifikaten der Software von Zeit zu Zeit die Liste der vertrauenswürdigen Zertifizierungsstellen. Aktualisierung von Stammzertifikaten ist ein optionales Feature; Sie können es deinstallieren, wenn Sie es nicht wünschen. Die anderen auf dem X.509-Standard basierenden Sicherheitsbetriebsvorgänge können durch das Blockieren des Internetzugangs des Servers am Betrieb gehindert werden. (iv) Verwaltung digitaler Rechte für Windows Media. Inhaltsanbieter verwenden die in dieser Software enthaltene Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte für Windows Media ("WM-DRM"), um die Integrität ihres Inhalts zu schützen ("sicherer Inhalt"), damit ihr geistiges Eigentum, einschließlich Urheberrechte, an diesem Inhalt nicht verletzt wird. Teile dieser Software und Anwendungen von Drittanbietern, wie etwa Anwendungen zur Medienwiedergabe, verwenden WM-DRM, um sicheren Inhalt abzuspielen ("WM-DRM- Software"). Wenn die Sicherheit der WM-DRM-Software gefährdet ist, können Eigentümer von sicherem Inhalt ("Eigentümer sicheren Inhalts") verlangen, dass Microsoft die Rechte der WM-DRM- Software widerruft, sicheren Inhalt zu kopieren, anzuzeigen und/oder abzuspielen. Der Widerruf ändert nicht die Fähigkeit der WM-DRM- Software, ungeschützten Inhalt abzuspielen. Eine Liste widerrufener WM-DRM-Software wird jedes Mal, wenn Sie eine Lizenz für sicheren Inhalt aus dem Internet downloaden, an Ihren Computer gesendet. Microsoft ist in Verbindung mit dieser Lizenz berechtigt, im Auftrag von Eigentümern sicheren Inhalts auch Widerrufslisten auf Ihren Computer zu downloaden. Eigentümer sicheren Inhalts können von Ihnen auch verlangen, dass Sie einige der WM-DRM-Komponenten in dieser Software ("WM-DRM-Updates") aktualisieren, bevor Sie auf deren Inhalt zugreifen. Wenn Sie versuchen, solchen Inhalt abzuspielen, wird Sie die von Microsoft erstellte WM-DRM-Software benachrichtigen, dass ein WM-DRM-Update erforderlich ist, und Sie dann um Ihre Zustimmung bitten, bevor das WM-DRM-Update gedownloadet wird. Von Dritten erstellte WM-DRM-Software verhält sich möglicherweise genauso. Wenn Sie das Update ablehnen, werden Sie nicht auf Inhalt zugreifen können, für den das WM-DRM- Update erforderlich ist; Sie können jedoch weiterhin auf ungeschützten Inhalt und auf sicheren Inhalt zugreifen, für den das Update nicht erforderlich ist. WM-DRM-Features, die auf das Internet zugreifen, z. B. das Erwerben neuer Lizenzen und/oder das Durchführen eines erforderlichen WM-DRM-Updates, können ausgeschaltet werden. Wenn diese Features abgeschaltet sind, können Sie immer noch sicheren Inhalt abspielen, falls auf Ihrem Computer bereits eine gültige Lizenz für diesen Inhalt gespeichert ist. (v) Windows Media Player. Einige Features von Windows Media Player nehmen automatisch Kontakt mit Computersystemen von Microsoft auf, wenn Sie Windows Media Player oder bestimmte Features desselben verwenden: Features, die (A) eine Überprüfung auf neue Codecs durchführen, falls Ihr Server nicht über die korrekten Codecs für Inhalt verfügt, den Sie versuchen abzuspielen (dieses Feature kann abgeschaltet werden), und (B) eine Überprüfung auf neue Versionen von Windows Media Player durchführen (dieses Feature ist nur in Betrieb, wenn Sie Windows Media Player verwenden). d. Vergleichstests. Die 32-Bit-Version der Software enthält das Microsoft .NET Framework. Die Offenlegung der Ergebnisse jeglicher Vergleichstests der .NET Framework-Komponente der Software gegenüber Dritten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft untersagt. e. Rechtsvorbehalt; weitere Einschränkungen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und -abkommen und durch andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Microsoft oder deren Lieferanten gehören das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Microsoft behält sich alle Ihnen in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem EULA gewährt weder dieses EULA noch eine CAL eine Lizenz unter irgendeinem geistigen Eigentum von Microsoft, in der Software enthaltene Funktionalität (einschließlich ohne Einschränkung der von der Software verwendeten Kommunikationsprotokolle) in eine Software zu implementieren, die auf einem Gerät installiert ist, das auf die Serversoftware zugreift oder diese verwendet. Das Zurückentwickeln, Dekompilieren und Disassemblieren der Software ist nicht gestattet, es sei denn, dass (und nur insoweit) dies durch das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt ist. Das Vermieten, Verleasen und Verleihen der Software (einschließlich des Bereitstellens von kommerziellen Hostingdiensten) ist ebenfalls untersagt. 5. PRODUKTSUPPORTLEISTUNGEN a. Rechte und Verpflichtungen. Microsoft stellt Ihnen möglicherweise Produktsupportleistungen in Verbindung mit der Software bereit. Diese Supportleistungen können entsprechend den Microsoft- Richtlinien und -Programmen, die im Benutzerhandbuch, in der Dokumentation im Onlineformat, auf der Supportwebseite von Microsoft oder in anderen von Microsoft zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jede Software, die Ihnen Microsoft möglicherweise als Teil der Supportleistungen bereitstellt, unterliegt diesem EULA, es sei denn, es werden gesonderte Bestimmungen bereitgestellt. Dieses EULA verpflichtet Microsoft nicht, Supportleistungen bereitzustellen oder Support für im Rahmen dieser Leistungen bereitgestellte Software zu leisten. b. Zustimmung zur Nutzung von Daten. Sie stimmen zu, dass Microsoft und deren verbundene Unternehmen berechtigt sind, die technischen Daten, die im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Supportleistungen, falls vorhanden, für die Software gewonnen werden, zu sammeln und zu benutzen. Microsoft ist berechtigt, diese Informationen nur zur Verbesserung unserer Produkte oder zum Liefern von benutzerdefinierten Diensten und Technologien an Sie zu verwenden, und verpflichtet sich, diese Informationen ausschließlich anonym offen zu legen. 6. LINKS ZU INTERNETSEITEN VON DRITTANBIETERN. Möglicherweise können Sie durch die Verwendung der Software zu verknüpften Internetseiten von Drittanbietern gelangen. Microsoft übt keine Kontrolle über die Seiten von Drittanbietern aus, und Microsoft ist nicht für den Inhalt der Seiten von Drittanbietern, für irgendwelche in den Seiten von Drittanbietern enthaltenen Links oder für Änderungen oder Updates der Seiten von Drittanbietern verantwortlich. Microsoft ist nicht für Webcasting oder eine andere Form der Übertragung verantwortlich, die Sie von Seiten von Drittanbietern empfangen. Microsoft stellt Ihnen diese Links zu Seiten von Drittanbietern nur gefälligkeitshalber zur Verfügung. Aus der Aufnahme eines Links kann keine Billigung der jeweiligen Seite eines Drittanbieters durch Microsoft abgeleitet werden. 7. UPDATES/DOWNGRADES a. Softwareupdates allgemein. Zur Verwendung von Software, die von Microsoft als Update bezeichnet wird, ist es erforderlich, dass Sie über eine Lizenz für die Software verfügen, die von Microsoft als für das Update geeignet bezeichnet wird. Nach dem Update darf die Ausgangssoftware, die die Grundlage Ihrer Eignung für das Update bildete, nicht mehr verwendet werden. Die resultierende aktualisierte Software darf nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwendet werden. b. Softwareupdates für eine Komponente von Microsoft BackOffice Server ("BackOffice Server"). Für die Verwendung von Software als Update einer Komponente von BackOffice Server gelten die Anforderungen dieses Absatzes zusätzlich zu denen im obigen Absatz. Falls Sie von BackOffice Server auf die Software aktualisieren, dürfen die verbleibenden Komponenten nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Microsoft- Endbenutzer-Lizenzvertrags verwendet werden, der BackOffice Server beilag. Nach einem Update von BackOffice Server muss die gesamte Software auf demselben Server ausgeführt werden, auf dem BackOffice Server installiert ist, es sei denn, das Update ist eine Enterprise Edition. In diesem Fall dürfen Sie die Software als eigenständige Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwenden. c. Softwaredowngrades. Statt die Serversoftware zu installieren und zu verwenden, dürfen Sie eine Kopie einer früheren Version der Serversoftware auf einem einzigen Server installieren und verwenden, vorausgesetzt, bei dieser früheren Version handelt es sich um keine frühere als Windows NT, Version 4.0, und vorausgesetzt, Sie entfernen diese frühere Version vollständig und installieren die Serversoftware innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Ihre Verwendung dieser früheren Version unterliegt diesem EULA, sofern anwendbar, und Ihr Recht zur Verwendung dieser früheren Version erlischt, wenn Sie die aktuelle Version der Serversoftware installieren. d. CAL-Downgrades. Sie sind berechtigt, Windows-CALs für Geräte und Windows-CALs für Benutzer mit einer früheren Version der Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs zu verwenden. Sie sind berechtigt, TS-CALs für Geräte, aufgrund von technischen Inkompatibilitäten jedoch keine TS-CALs für Benutzer, mit früheren Versionen der Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs zu verwenden. 8. NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE. Software, die als "Nicht zum Weiterverkauf bestimmt" oder "NFR" (Not For Resale) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft oder auf andere Weise zu einem Gegenwert übertragen oder zu anderen Zwecken als zur Demonstration, zum Testen oder zum Bewerten verwendet werden. 9. SOFTWARE ALS SCHULVERSION. Um Software zu verwenden, die als "Schulversion" oder "AE" (Academic Edition) gekennzeichnet sind, müssen Sie "eine berechtigte Benutzerin oder ein berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung" sein. Für Fragen zu dieser Berechtigung wenden Sie sich bitte an den Microsoft Sales Information Center, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, oder an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land. 10. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die Software dem Exportrecht der USA unterliegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (US Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/. 11. SOFTWAREÜBERTRAGUNG - Interne Übertragung. Sie sind berechtigt, die Serversoftware auf einen anderen Server zu übertragen, vorausgesetzt, Sie entfernen die Software dauerhaft vom ursprünglichen Server. Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, dieses EULA und die Software einmalig dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, vorausgesetzt, der ursprüngliche Benutzer behält keine Kopien der Software. Die Übertragung muss die gesamte Software umfassen (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat)). Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären. 12. KÜNDIGUNG. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Microsoft berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie nicht sämtliche Bestimmungen dieses EULAs einhalten. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten. 13. HINWEIS ZU MPEG-4 VISUAL-DECODERN FÜR WINDOWS MEDIA PLAYER. DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUAL-STANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT, AUSGENOMMEN EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM UNENTGELTLICH ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C., LIZENZIERT WURDEN. MPEG LA, L.L.C., hat Microsoft vertraglich verpflichtet, diesen Hinweis aufzunehmen. 14. GESAMTER VERTRAG; SALVATORISCHE KLAUSEL. Dieses EULA (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesem EULA, die im Lieferumfang der Software enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Microsoft in Bezug auf die Software und die Supportleistungen (sofern vorhanden) dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieses EULAs. In dem Maße, in dem die Bestimmungen einer Microsoft-Richtlinie oder eines Microsoft-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen dieses EULAs widersprechen, haben die Bestimmungen dieses EULAs Vorrang, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Anderes. Falls eine Bestimmung dieses EULAs für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder illegal erklärt wird, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin vollständig wirksam. 15. GARANTIE VON MICROSOFT. Folgende Garantie wird Ihnen von Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA gewährt: Garantie - Vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Lizenz und Sie haben die Software nicht direkt von Microsoft erworben (in diesem Fall finden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen Microsoft Anwendung), garantiert Microsoft, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts Ihrer Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den schriftlichen Materialien, die der Software beiliegen, arbeiten wird. Falls die Software dieser Garantie nicht entspricht, wird Microsoft entweder (a) die Software reparieren oder ersetzen, oder (b) den von Ihnen gezahlten Preis erstatten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jede Ersatzsoftware gilt eine Garantie für die restliche Zeit des ursprünglichen Garantiezeitraumes oder für 30 Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, der sich aus dieser Garantie ergibt, haftet Microsoft nur im Falle von Verschulden gemäß der nachfolgenden Ziffer 16 mit der Überschrift "Haftungsbeschränkung". Die Software wurde für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. Sie erkennen an, dass keine Software fehlerfrei ist, und wir raten Ihnen dringend, Ihre Dateien regelmäßig zu sichern. Sie erkennen an, dass die vorstehende Garantie Ihre einzige von Microsoft gewährte Garantie in Bezug auf die Software ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt - Die Garantie ist nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte, die Sie möglicherweise gegen Ihren Händler haben. 16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, gelten die folgenden Regelungen: Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie die Software in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen einschließlich unerlaubter Handlung haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit. 17. ANWENDBARES RECHT. Wenn Sie diese Software in der Europäischen Union, Island, Norwegen oder in der Schweiz erworben haben, gilt das Recht des Landes, in dem Sie die Software erworben haben. Ansonsten unterliegt dieses EULA dem Recht des Staates Washington, USA. Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben oder wenn Sie aus irgendeinem Grund mit Microsoft Kontakt aufnehmen möchten, verwenden Sie bitte die dieser Software beiliegende Adresseninformation, um die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land zu kontaktieren, oder besuchen Sie Microsoft im World Wide Web unter http://www.microsoft.com. EULAID:WNET_RM.5_SRV-ENT_RTL_DE